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3204 Kirchberg / Piel.

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ENERGIEAUSWEIS

  • Bestandsenergieausweise nach dem Energieausweisvorlagegesetz für den Verkauf bzw. die Vermietung, gesetzlich verpflichtend bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohnungen
  • Energieausweise zu Fixpreisen für diverse Wohnbauförderungen inkl. Beratung
    für Neubauten und Althaussanierung
  • Energieausweise als Antragsbeilage zur Vorlage bei der Baubehörde
    Bei der Erstellung wird auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen wert gelegt und die optimale Höhe der Förderung berücksichtigt.

Link: ENERGIEAUSWEISVORLAGEGESETZ 2012